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§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen pine-hawk Kältetechnik (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Dienstleistungen im Bereich Kältetechnik.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Ausführung der Leistung zustande.

(3) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Kostenvoranschlag.

(2) Zusatzleistungen, die während der Auftragsausführung erforderlich werden, werden nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber erbracht.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

§ 4 Termine und Fristen

(1) Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich, sofern sie schriftlich bestätigt wurden.

(2) Bei Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verschieben sich die Termine entsprechend.

(3) Im Falle höherer Gewalt ist der Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von seinen Leistungspflichten befreit.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.

(4) Anfahrtskosten werden gemäß der aktuellen Preisliste berechnet. Im Stadtgebiet Frankfurt am Main ist die Anfahrt in den Servicepreisen enthalten.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer ungehinderten Zugang zu den zu wartenden oder zu reparierenden Anlagen zu gewähren.

(2) Der Auftraggeber stellt erforderliche Anschlüsse für Strom und Wasser kostenlos zur Verfügung.

(3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über alle relevanten Umstände, die für die Leistungserbringung von Bedeutung sein könnten.

§ 7 Gewährleistung

(1) Für durchgeführte Reparatur- und Wartungsarbeiten gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Abnahme.

(2) Für eingebaute Ersatzteile gilt die jeweilige Herstellergarantie, mindestens jedoch die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

(3) Mängel müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich angezeigt werden.

(4) Bei berechtigten Mängelansprüchen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Erst nach erfolglosem zweiten Nachbesserungsversuch kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Eingebaute Ersatzteile und gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 10 Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juli 2026